Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Der Stadtrat der Stadt Hecklingen beschließt das Verfahren zur Aufstellung eines Bebauungsplanes zur Errichtung eines Wohngebietes in der Gemarkung Schneidlingen, Flurstücke 214/1 und 214/2 der Flur 4 im beschleunigten Verfahren gemäß § 13b BauGB i. V. m. § 13a BauGB einzuleiten.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes wird im Norden und im Osten durch Ackerflächen, im Süden durch die Straße „Am Bahnhof“ und durch Ackerfläche und im Westen durch einen untergeordneten Weg (westlich angrenzend das Baugebiet „Am Pfingstanger“) begrenzt.

Die überplante Fläche hat eine Größe von ca. 9.000 m² (0,9 ha).

Zur Übernahme der Kosten durch den Vorhabenträger und zur Haftungsfreistellung der Stadt Hecklingen soll mit den Eigentümern der Flächen, Frau S. Luwich, 06493 Ballenstedt und Fr. A.-K. Brehmer, 39444 Hecklingen ein städtebaulicher Vertrag abgeschlossen werden.