Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Der Stadtrat der Stadt Hecklingen beschließt die sachliche und zeitliche Unabweisbarkeit der Baumaßnahme zur Erneuerung der Radwegbrücke in Gänsefurth. Die Verwaltung wird beauftragt, den Fördermittelantrag vorzubereiten und noch in diesem Jahr bei der Investitionsbank vorzulegen.

Für den Fall der Fördermittelzusage mit einer Förderquote von 95 % beschließt der Stadtrat der Stadt Hecklingen die Durchführung der Baumaßnahme und die dafür notwendige Bereitstellung der finanziellen Mittel für Auszahlungen in Höhe von 1.000.000 € sowie die Bereitstellung der notwendigen Eigenmittel von bis zu 50.000 €.

Im Falle einer niedrigeren Förderquote sind die bereitgestellten Umfänge an Finanzmitteln entsprechend zu reduzieren.