Sitzung: 10.11.2022 SR/034/2022
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 0
Vorlage: 363/22
Beschluss:
Der
Stadtrat der Stadt Hecklingen beschließt die Aufstellung eines
vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Hecklingen West“ gemäß §12 BauGB für ein
Sondergebiet Photovoltaik in der Gemarkung Hecklingen. (Aufstellungsbeschluss)
Die Finanzierung der Aufstellung des
vorhabenbezogenen Bebauungsplans erfolgt auf der Grundlage einer zwischen der
Stadt Hecklingen und der Firma Bürgersolarpark Hecklingen GmbH & Co. KG,
Hamburger Str. 5, 39444 Hecklingen abzuschließenden
Kostenübernahmevereinbarung.
Im Rahmen der
Vereinbarung ist ergänzend zum Entwurf festzuhalten, dass
- sämtliche finanziellen Kosten und
Risiken allein und ausschließlich der Vorhabenträger trägt,
- die Planungshoheit zu jeder Zeit
ausschließlich bei der Stadt Hecklingen liegt und von ihr ausgeübt wird,
sowie dass
- aus dem gefassten Aufstellungsbeschluss
ein Anspruch auf nachfolgende Beschlussfassungen oder ein
Schadensersatzanspruch wegen einer nachfolgend unterbliebenen
Beschlussfassung nicht abgeleitet werden kann.
Für
die Durchführung der Aufstellung erfolgt der Abschluss eines städtebaulichen
Vertrages (§11 BauGB) mit der Firma Bürgersolarpark Hecklingen GmbH & Co.
KG, Hamburger Str. 5, 39444 Hecklingen.