Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 0

Beschluss:

Der Stadtrat der Stadt Hecklingen beschließt die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Hecklingen West“ gemäß §12 BauGB für ein Sondergebiet Photovoltaik in der Gemarkung Hecklingen. (Aufstellungsbeschluss)

 

Die Finanzierung der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans erfolgt auf der Grundlage einer zwischen der Stadt Hecklingen und der Firma Bürgersolarpark Hecklingen GmbH & Co. KG, Hamburger Str. 5, 39444 Hecklingen abzuschließenden Kostenübernahmevereinbarung.

Im Rahmen der Vereinbarung ist ergänzend zum Entwurf festzuhalten, dass

 

  1. sämtliche finanziellen Kosten und Risiken allein und ausschließlich der Vorhabenträger trägt,
  2. die Planungshoheit zu jeder Zeit ausschließlich bei der Stadt Hecklingen liegt und von ihr ausgeübt wird, sowie dass
  3. aus dem gefassten Aufstellungsbeschluss ein Anspruch auf nachfolgende Beschlussfassungen oder ein Schadensersatzanspruch wegen einer nachfolgend unterbliebenen Beschlussfassung nicht abgeleitet werden kann. 

 

Für die Durchführung der Aufstellung erfolgt der Abschluss eines städtebaulichen Vertrages (§11 BauGB) mit der Firma Bürgersolarpark Hecklingen GmbH & Co. KG, Hamburger Str. 5, 39444 Hecklingen.