Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 0

Beschluss:

Der Stadtrat der Stadt Hecklingen verzichtet nicht auf die Einlegung von Rechtsmitteln gegen den Umlagebescheid des Salzlandkreises vom 29.09.2022 – Posteingang 04.10.2022 – zur endgültigen Festsetzung der Kreisumlage für das Haushaltsjahr 2022 in Höhe von 2.521.829,00 EUR.

 

Die fristgerecht eingelegte Klage gegen den endgültigen Bescheid zur Erhebung der Kreisumlage 2022 vom 29.09.2022 beim Verwaltungsgericht Magdeburg, Breiter Weg 203-206, 39104 Magdeburg durch Rechtsanwaltskanzlei Dombert Rechtsanwälte Part mbB, beauftragt durch den Bürgermeister, wird bestätigt.