Sitzung: 29.11.2022 OR GB/025/2022
Beschluss: mehrheitlich abgelehnt
Abstimmung: Ja: 0, Nein: 5, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat setzt zur Kalkulation der Friedhofsgebühren der Stadt Hecklingen einen grundsätzlichen Kostendeckungsgrad von 100% fest. Lediglich hinsichtlich des Ersterwerbs eines Nutzungsrechtes für ein Kindergrab wird ein Kostendeckungsgrad von 25 % festgesetzt.
Auf Grundlage vorstehender Festsetzungen beschließt der Stadtrat der Stadt Hecklingen unter Verweis auf die als Anlage 4 beigefügte Friedhofsgebührenkalkulation die als Anlage 1 beigefügte Friedhofsgebührensatzung über die Benutzung der gemeindeeigenen Friedhöfe der Stadt Hecklingen für den Kalkulationszeitraum 2021 – 2023.