Sitzung: 13.12.2022 HFA/026/2022
Beschluss: ungeändert empfohlen
Abstimmung: Ja: 5, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 385/22
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt Hecklingen beschließt, für den Fall einer rechtlichen Möglichkeit zur Verlängerung der Optionsfrist zur Umsetzung des § 2b Umsatzsteuergesetz, diese zu nutzen und die Frist zur Anwendung des § 2b Umsatzsteuergesetz so weit wie möglich, längstens bis zum 31.12.2024 zu verlängern.
Der Bürgermeister wird beauftragt, nach Vorliegen einer rechtlichen Grundlage gegebenenfalls. notwendige Anträge und/oder Erklärungen abzugeben.
Ferner wird der Bürgermeister beauftragt, die Vertretung darüber zu informieren, ob die Gesetzesänderung realisiert wurde und inwiefern dieser Beschluss umgesetzt wurde.