Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 18, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Der Stadt Stadtrat der Stadt Hecklingen beschließt, für den Fall einer rechtlichen Möglichkeit zur Verlängerung der Optionsfrist zur Umsetzung des § 2b Umsatzsteuergesetz, diese zu nutzen und die Frist zur Anwendung des § 2b Umsatzsteuergesetz so weit wie möglich, längstens bis zum 31.12.2024 zu verlängern.

 

Der Bürgermeister wird beauftragt, nach Vorliegen einer rechtlichen Grundlage gegebenenfalls notwendige Anträge und/oder Erklärungen abzugeben.

 

Ferner wird der Bürgermeister beauftragt, die Vertretung darüber zu informieren, ob die Gesetzesänderung realisiert wurde und inwiefern dieser Beschluss umgesetzt wurde.