Sitzung: 14.12.2022 SR/035/2022
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 18, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 385/22
Beschluss:
Der Stadt Stadtrat der Stadt Hecklingen beschließt, für den Fall einer rechtlichen Möglichkeit zur Verlängerung der Optionsfrist zur Umsetzung des § 2b Umsatzsteuergesetz, diese zu nutzen und die Frist zur Anwendung des § 2b Umsatzsteuergesetz so weit wie möglich, längstens bis zum 31.12.2024 zu verlängern.
Der Bürgermeister wird beauftragt, nach Vorliegen einer rechtlichen Grundlage gegebenenfalls notwendige Anträge und/oder Erklärungen abzugeben.
Ferner wird der Bürgermeister beauftragt, die Vertretung darüber zu informieren, ob die Gesetzesänderung realisiert wurde und inwiefern dieser Beschluss umgesetzt wurde.