Beschluss: mehrheitlich abgelehnt

Abstimmung: Ja: 5, Nein: 8, Enthaltungen: 5

Beschluss:

Der Stadtrat der Stadt Hecklingen beschließt die Einlegung von Rechtsmitteln gegen den Umlagebescheid des Salzlandkreises vom 17.11.2022 – Posteingang 21.11.2022 – zur vorläufigen Festsetzung der Kreisumlage für das Haushaltsjahr 2023 in Höhe von 2.775.421,00 Euro.

 

Der Bürgermeister wird ermächtigt, die Klage gegen den vorläufigen Bescheid zur Erhebung der Kreisumlage 2023 vom 17.11.2022 beim Verwaltungsgericht Magdeburg, Breiter Weg 203-206, 39104 Magdeburg einzulegen.

 

Der Bürgermeister darf die Rechtsanwaltskanzlei Dombert Rechtsanwälte mbB in der Sache mandatieren.