Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 5, Enthaltungen: 1, Befangen: 0

Beschluss:

Der Stadtrat der Stadt Hecklingen beschließt,

die Nichtzulassung der Revision bezüglich des Urteils im Verfahren 4 L 30/21 zur Kreisumlage 2018 durch Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Breiter Weg 203 – 206, 39104 Magdeburg anzufechten.

 

Dem Bürgermeister wird aufgegeben, die Einlegung und Begründung der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision durch die Kanzlei Dombert Rechtsanwälte Part mbB zu besorgen.