Beschluss: ungeändert empfohlen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat der Stadt Hecklingen beschließt die Aufstellung der 2. Teiländerung des Teilflächennutzungsplanes Groß Börnecke, Stadt Hecklingen für das in der Anlage ausgewiesene Areal für ein Sondergebiet SO PV gemäß § 2 Abs. 1 BauGB.

Der Geltungsbereich überdeckt die Flurstücke 294/2 (tlw.) und 294/1 (tlw.) sowie Flur 3, Flurstücke 290, 84/1, 82, 80/1 (tlw.), 79/4 (tlw.), 79/3 (tlw.), 79/1 (tlw.) und 78/1 (tlw.) der Flur 5 der Gemarkung Groß Börnecke.

Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes wird im Norden, Süden und Westen durch Ackerland und im Osten durch einen untergeordneten Weg sowie Ackerflächen begrenzt. Die überplante Fläche hat eine Größe von ca. 115.000 m² (ca. 11,5 ha).

Die Finanzierung der Änderung erfolgt auf der Grundlage einer zwischen der Stadt Hecklingen und der Photovoltaikgesellschaft Halle UG (haftungsbeschränkt) noch abzuschließenden Kostenübernahmevereinbarung.