Beschluss: ungeändert empfohlen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat der Stadt Hecklingen beschließt das Verfahren zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Solarpark Groß Börnecke – Kiesgrube“ gem. § 12 BauGB für ein Sondergebiet Photovoltaik – Freiflächenanlage in der Gemarkung Groß Börnecke zu beginnen (Aufstellungsbeschluss).

Der Geltungsbereich betrifft die Gemarkung Groß Börnecke, Flur 5, Flurstücke 294/2 (tlw.) und 294/1 (tlw.) sowie Flur 3, Flurstücke 290, 84/1, 82, 80/1 (tlw.), 79/4 (tlw.), 79/3 (tlw.), 79/1 (tlw.) und 78/1 (tlw.). 

Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes wird im Norden, Süden und Westen durch Ackerland und im Osten durch einen untergeordneten Weg sowie Ackerflächen begrenzt.

Die überplante Fläche hat eine Größe von ca. 115.000 m² (ca. 11,5 ha).

Für die Durchführung des Bauleitplanverfahrens erfolgt der Abschluss eines städtebaulichen Vertrages (§ 11 BauGB) mit der Photovoltaikgesellschaft Halle UG (haftungsbeschränkt).