Sitzung: 15.02.2023 HFA/028/2023
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Abstimmung: Ja: 2, Nein: 2, Enthaltungen: 2, Befangen: 0
Vorlage: 400/23
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt Hecklingen bestätigt den vorliegenden Entwurf der 2.
Teiländerung des Teilflächennutzungsplanes Hecklingen der Stadt Hecklingen. Die
vorliegende Begründung wird gebilligt.
Der Entwurf der 2. Teiländerung des Teilflächennutzungsplanes Hecklingen
der Stadt Hecklingen und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich
auszulegen. Parallel sind die Beteiligungen der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB öffentlich bekannt zu
machen. Die Hinweispflichten des § 3 Absatz 2 Satz 2 Halbsatz 2 BauGB und § 3
Absatz 3 BauGB gelten entsprechend.