Sitzung: 15.02.2023 HFA/028/2023
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Abstimmung: Ja: 2, Nein: 2, Enthaltungen: 2, Befangen: 0
Vorlage: 401/23
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt Hecklingen bestätigt den vorliegenden Entwurf des Bebauungsplanes „Solarpark Zum Bahnhof“
OT Hecklingen. Die vorliegende Begründung sowie der zum Vorhaben vorliegende
artenschutzrechtliche Fachbeitrag werden gebilligt.
Der Entwurf des
Bebauungsplanes „Solarpark Zum Bahnhof“ OT Hecklingen und die Begründung
sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Parallel sind die
Beteiligungen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4
Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB öffentlich bekannt zu
machen. Die Hinweispflicht des § 3 Absatz 2 Satz 2 Halbsatz 2 BauGB gilt
entsprechend.