Der Stadtrat der Stadt Hecklingen stimmt der Bereitstellung finanzieller Mittel in Höhe von 61.800,00 € im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung zur Beauftragung eines Dritten für die Datendienstleistungen zur Umlage der Gewässerunterhaltungsbeiträge zu.
Die Stadt Hecklingen mit den Ortsteilen Cochstedt, Groß Börnecke,
Hecklingen und Schneidlingen ist gemäß Satzung zur Umlage von Verbandsbeiträgen
in ihrem Gemein-degebiet für die Umlage der Gewässerunterhaltungsbeiträge von
den Unterhaltungsverbänden „Untere Bode“ und „Selke/Obere Bode“ zuständig. Die
Stadt Hecklingen hat alle
Beiträge, die ihr aus der gesetzlichen Mitgliedschaften in den 2
Unterhaltungsverbänden
entstehen, einschließlich der entstehenden Verwaltungs- und Sachkosten
auf die Umla-geschuldner umzulegen. Die hierzu erforderlichen Daten müssen
erarbeitet werden um
eine ordnungsgemäße Umlageerhebung durchführen zu können. Hierzu bedarf
es einer
datenbankbasierte Verschneidung aller Grundstücksdaten mittels
geografischem Informationssystems und der Verarbeitung zu umlagefähigen
Bescheiden durchzuführen.
Um diese Leistungen für die Erarbeitung erbringen zu können, ist es
erforderlich sich eines Dritten zu bedienen. Es ist vorgesehen, die Abrechnung
der Beitragsjahre 2016/2017 an einen Dritten zu vergeben.