Der Stadtrat der Stadt Hecklingen beschließt, den Seniorenbeirat nach derzeit geltender Hauptsatzung mit je zwei Einwohnern (Senioren) je Ortsteil zu besetzen. Je 1 Sitz für die Ortsteile Schneidlingen und Groß Börnecke und je 2 Sitze für die Ortsteile Cochstedt und Hecklingen.
Ortsteil Hecklingen Ortsteil Schneidlingen Ortsteil Cochstedt
1. Frau Heidi Hoffmann 1. Herr Klaus-Dieter Wolff 1. Frau Sabine Witteborn
2. Herr Klaus-Dieter Hartmann 2. Herr Willi Höpfner
Ortsteil Groß Börnecke
1. Herr Randolph Schwabe-Bolze
Der Stadtrat der Stadt Hecklingen hat in seiner Hauptsatzung in § 8 Abs.
1 festgelegt, dass zur Wahrnehmung der Interessen der älteren Einwohner der
Stadt Hecklingen ein Seniorenbeirat gebildet werden kann. Gem. § 8 der
Hauptsatzung besteht dieser aus höchstens 8 Mitgliedern (je Ortsteil 2
Einwohner). Für die Ortsteile Schneidlingen und Groß Börnecke liegen derzeit
nur je eine und für die Ortsteile Hecklingen und Cochstedt zwei Meldungen vor. Demnach ist der Seniorenbeirat
vorerst mit 6 Mitgliedern zu besetzen.
Für den Seniorenbeirat haben sich folgende Einwohner zur Mitarbeit bereit
erklärt:
Ortsteil Hecklingen Ortsteil Schneidlingen
Frau Heidi Hoffmann Herr
Klaus-Dieter Wolff
Herr Klaus-Dieter Hartmann
Ortsteil Groß Börnecke Ortsteil
Cochstedt
Herr Randolph Schwabe-Bolze Frau
Sabine Witteborn
Herr
Willi Höpfner
Die Mitglieder des Seniorenbeirates werden gemäß § 8 der derzeit gültigen
Hauptsatzung vom Kultur- und Sozialausschuss vorgeschlagen und vom Stadtrat für
die Dauer der Wahlperiode bestellt.
Der Kultur- und Sozialausschuss empfiehlt dem Stadtrat gemäß § 8 der
Hauptsatzung die im Beschluss stehenden Einwohner für den Seniorenbeirat.
Im Kultur- und Sozialausschuss haben sich die Mitglieder darauf
verständigt, dass mit Änderung der Hauptsatzung der Stadt Hecklingen der
Seniorenbeirat aus 8 Mitgliedern bestehen soll, egal aus welchen Ortsteilen.
keine