Der Stadtrat der Stadt Hecklingen beschließt, das Einvernehmen gem. § 11a KiFöG LSA gemäß Anlage 2 für die Kindertagesstätte „Gänseblümchen“ im Ortsteil Hecklingen, Träger Lebenshilfe „Bördeland“, für das Verhandlungsjahr 2020 zu erteilen.
Mit Inkrafttreten
des § 11a Kinderförderungsgesetz Sachsen-Anhalt vom 01.01.2015 schließt der
Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Salzlandkreis), mit den Trägern von
Tageseinrichtungen in seinem Zuständigkeitsbereich, Leistungs-,
Qualitätsentwicklungs- und Entgeltvereinbarungen über den Betrieb der
Tageseinrichtungen mit den Gemeinden, Verbandsgemeinden oder
Verwaltungsgemeinschaften. Mit dem Fünften Gesetz zur Änderung des
Kinderförderungsgesetzes vom 19.12.2018 sind gem. § 11a diese Vereinbarungen schriftlich
zu dokumentieren.
Nach Abstimmung mit
dem Träger der Kindertagesstätte als auch mit dem Salzlandkreis wurden die
beigefügten Unterlagen zur Einvernehmenserteilung der Kommune zur Verfügung
gestellt. Es ergibt sich somit für die Kindertagesstätte „Gänseblümchen“ ein
Gesamtkostenbedarf von 1.480.854,00 Euro. Der Salzlandkreis befürwortet den
eingereichten Kostenplan nach umfangreicher Prüfung.
Nach Abzug der beschiedenen Zuwendungen durch das Land und den Landkreis in Höhe von 727.824,72 Euro sowie der zu erwartenden Kostenbeiträge in Höhe von 208.635,86 Euro verbleibt ein Finanzzuschuss durch die Kommune in Höhe von 544.393,42 Euro.
- Betriebswirtschaftliche Prüfung der LQE-Unterlagen Kita Gänseblümchen
- Einvernehmenserteilung gem. § 11a Gesetz zur Förderung und Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege des Landes Sachsen-Anhalt (KiFöG LSA)