Betreff
Abwägungsbeschluss zum Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes „Im Katzental“, Stadt Hecklingen gemäß § 13 BauGB
Vorlage
261/21
Art
Beschlussvorlage

Der Stadtrat der Stadt Hecklingen beschließt:

  1. Die im Ergebnis der Beteiligung nach § 2 (2), § 3 (2) und § 4 (2) Bau GB zum Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes „Im Katzental“ vorgebrachten Anregungen und Hinweise von Nachbargemeinden sowie die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat der Stadtrat der Stadt Hecklingen geprüft. Die Ergebnisse der Abwägung von Anregungen und Hinweisen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden entsprechen dem Abwägungskatalog als Anlage zum Abwägungsbeschluss. Von der Öffentlichkeit wurden keine Anregungen vorgebracht.
  2. Der Abwägungskatalog (Seite 1 bis 9) wird Bestandteil des Abwägungsbeschlusses.
  3. Der Bürgermeister der Stadt Hecklingen wird beauftragt, den Behörden deren Anregungen und Hinweisen den Inhalt des Planes wesentlich berühren, vom Ergebnis der Abwägung unter Angabe der Gründe Kenntnis zu geben.

               


Der Stadtrat der Stadt Hecklingen hat mit Beschluss 172/21 die Aufstellung der 2. Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplans „Im Katzental“ beschlossen.

 

Die Entwurfsausarbeitung erfolgte entsprechend des Vergabebeschlusses 201/21 durch das Büro der Landschaftsarchitektin Dipl. Ing. N. Khurana aus Aschersleben.

 

Der Entwurf wurde am 21.07.2021 in öffentlicher Sitzung des Stadtrats der Stadt Hecklingen bestätigt und dessen öffentliche Auslegung beschlossen.

 

Die Unterlagen (Planzeichnung und Begründung nebst Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung und Billigungsbeschluss zum Entwurf) haben vom 23.08.2021 bis einschließlich 20.09.2021 öffentlich im Fachbereich Bauwesen der Stadt Hecklingen zu jedermanns Einsicht ausgelegen. Über die Auslegung wurde durch öffentliche Bekanntmachung im Amtsblatt Nr. 53/2021 des Salzlandkreises informiert. Die Unterlagen waren zudem über die Internetseite der Stadt Hecklingen abrufbar.

 

Zeitgleich zur so durchgeführten Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (2) BauGB erfolgte auch die Beteiligung der Nachbargemeinden nach § 2 (2) BauGB sowie der sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 (2) BauGB.

 

Nach Ablauf der Auslegungs- und Beteiligungsfristen wurde durch das beauftragte Büro ein Abwägungsvorschlag erstellt, welcher dieser Beschlussvorlage als Anlage beigefügt ist.

 

Die Verwaltung empfiehlt, den Abwägungsbeschluss entsprechend des anliegenden Abwägungskataloges zu fassen.

 


 Keine finanziellen Auswirkungen

  Finanzielle Auswirkungen

               

Haushaltsjahr

 

Produkt

 

Sachkonto

 

Maßnahme

 

Planansatz/Entwurf

 

Gesamt

 

 

 


Abwägungskatalog