- Der Stadtrat der Stadt Hecklingen beschließt die 2. Änderung des Bebauungsplanes „Im Katzental“ in der beigefügten Form (Planzeichnung mit Planteil A und Textteil B) gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung. Die vorliegende Begründung wird gebilligt.
- Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekannt zu machen.
Der Stadtrat der Stadt Hecklingen hat mit Beschluss 172/21 die
Aufstellung der 2. Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplans „Im
Katzental“ beschlossen.
Die Entwurfsausarbeitung erfolgte entsprechend des Vergabebeschlusses
201/21 durch das Büro der Landschaftsarchitektin Dipl. Ing. N. Khurana aus
Aschersleben.
Der Entwurf wurde am 21.07.2021 in öffentlicher Sitzung des Stadtrats der
Stadt Hecklingen bestätigt und dessen öffentliche Auslegung beschlossen.
Die Unterlagen (Planzeichnung und Begründung nebst Bekanntmachung über
die öffentliche Auslegung und Billigungsbeschluss zum Entwurf) haben vom
23.08.2021 bis einschließlich 20.09.2021 öffentlich im Fachbereich Bauwesen der
Stadt Hecklingen zu jedermanns Einsicht ausgelegen. Über die Auslegung wurde
durch öffentliche Bekanntmachung im Amtsblatt Nr. 53/2021 des Salzlandkreises
informiert. Die Unterlagen waren zudem über die Internetseite der Stadt
Hecklingen abrufbar.
Zeitgleich zur so durchgeführten Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3
(2) BauGB erfolgte auch die Beteiligung der Nachbargemeinden nach § 2 (2) BauGB
sowie der sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 (2) BauGB.
Nach Ablauf der Auslegungs- und Beteiligungsfristen wurde durch das
beauftragte Büro ein Abwägungsvorschlag erstellt.
Im Rahmen der Behandlung der Beschlussvorlage 261/21 wurde die Abwägung
der eingegangenen Stellungnahmen in öffentlicher Sitzung am 09.11.2021
vorgenommen.
Im Ergebnis der Abwägung kommt die Verwaltung zu dem Schluss, dass es
keines neuen Entwurfes bedarf und somit die 2. Änderung des rechtskräftigen
Bebauungsplanes „Im Katzental“ der Stadt Hecklingen als Satzung beschlossen
werden kann.
Um entsprechende Beschlussfassung wird gebeten.
1 - Planzeichnung mit Planteil A und Textteil B
2 - Begründung zur Satzung