Betreff
Beschluss zur Satzung der 2. Änderung des Bebauungsplanes „Im Katzental“, Stadt Hecklingen gemäß § 13 BauGB
Vorlage
262/21
Art
Beschlussvorlage
  1. Der Stadtrat der Stadt Hecklingen beschließt die  2. Änderung des Bebauungsplanes „Im Katzental“ in der beigefügten Form (Planzeichnung mit Planteil A und Textteil B) gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung. Die vorliegende Begründung wird gebilligt.
  2. Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekannt zu machen.

               


Der Stadtrat der Stadt Hecklingen hat mit Beschluss 172/21 die Aufstellung der 2. Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplans „Im Katzental“ beschlossen.

 

Die Entwurfsausarbeitung erfolgte entsprechend des Vergabebeschlusses 201/21 durch das Büro der Landschaftsarchitektin Dipl. Ing. N. Khurana aus Aschersleben.

 

Der Entwurf wurde am 21.07.2021 in öffentlicher Sitzung des Stadtrats der Stadt Hecklingen bestätigt und dessen öffentliche Auslegung beschlossen.

 

Die Unterlagen (Planzeichnung und Begründung nebst Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung und Billigungsbeschluss zum Entwurf) haben vom 23.08.2021 bis einschließlich 20.09.2021 öffentlich im Fachbereich Bauwesen der Stadt Hecklingen zu jedermanns Einsicht ausgelegen. Über die Auslegung wurde durch öffentliche Bekanntmachung im Amtsblatt Nr. 53/2021 des Salzlandkreises informiert. Die Unterlagen waren zudem über die Internetseite der Stadt Hecklingen abrufbar.

 

Zeitgleich zur so durchgeführten Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (2) BauGB erfolgte auch die Beteiligung der Nachbargemeinden nach § 2 (2) BauGB sowie der sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 (2) BauGB.

 

Nach Ablauf der Auslegungs- und Beteiligungsfristen wurde durch das beauftragte Büro ein Abwägungsvorschlag erstellt.

 

Im Rahmen der Behandlung der Beschlussvorlage 261/21 wurde die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen in öffentlicher Sitzung am 09.11.2021 vorgenommen.

 

Im Ergebnis der Abwägung kommt die Verwaltung zu dem Schluss, dass es keines neuen Entwurfes bedarf und somit die 2. Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplanes „Im Katzental“ der Stadt Hecklingen als Satzung beschlossen werden kann.

 

Um entsprechende Beschlussfassung wird gebeten.

               

 


 Keine finanziellen Auswirkungen

  Finanzielle Auswirkungen

               

Haushaltsjahr

 

Produkt

 

Sachkonto

 

Maßnahme

 

Planansatz/Entwurf

 

Gesamt

 

 

 


1 - Planzeichnung mit Planteil A und Textteil B 

2 - Begründung zur Satzung