Betreff
Regelung zur Verfahrensweise der Geschäftsordnung für den Ortschaftsrat Groß Börnecke
Vorlage
295/22
Art
Beschlussvorlage

Der Ortschaftsrat Groß Börnecke beschließt, nach der Geschäftsordnung des Stadtrates, seiner Ausschüsse und Ortschaftsräte (beschlossen am 14.12.2021 / Beschluss Nr. 292/21) der Stadt Hecklingen, zu verfahren.            


Der Stadtrat der Stadt Hecklingen beschloss in seiner Sitzung am 14.12.2021 mit Beschluss Nr. 292/21 die Geschäftsordnung für den Stadtrat der Stadtrat Hecklingen, seiner Ausschüsse sowie der Ortschaftsräte. 

 

Der Ortschaftsrat ist grundsätzlich verpflichtet, sich eine Geschäftsordnung zu geben, um verbindliche Regelungen für Verfahrensfragen und zu seiner Selbstorganisation zu treffen. Der Ortschaftsrat kann sich dabei entweder abweichend vom Stadtrat eine eigene Geschäftsordnung nach § 81 Abs. 4 Satz 1 KVG LSA i. V. m. § 59 KVG LSA geben oder sich die Geschäftsordnung des Stadtrates zu eigen machen. Die Geschäftsordnung des Stadtrates macht er sich zu eigen, wenn er sich keine eigene Geschäftsordnung gibt, da in diesen Fällen davon ausgegangen werden kann, dass die Geschäftsordnung des Stadtrates entsprechend für den Ortschaftsrat Anwendung finden soll oder wenn er diesbezüglich einen ausdrücklichen Beschluss fasst, was aus Gründen der Rechtssicherheit und  -klarheit zu empfehlen ist (siehe II. Nr. 4 Handbuch für die Ortschaftsräte, Ministerium für Inneres und Sport).

 


 Keine finanziellen Auswirkungen

  Finanzielle Auswirkungen

               

Haushaltsjahr

 

Produkt

 

Sachkonto

 

Maßnahme

 

Planansatz/Entwurf

 

Gesamt

 

 

 


Beschluss-Nr. 292/21 v. 14.12.2021 nebst

Geschäftsordnung des Stadtrates der Stadt Hecklingen, seiner Ausschüsse und Ortschaftsräte