Betreff
Einlegung von Rechtsmittel - Erhebung der Kreisumlage für das Haushaltsjahr 2022 vorläufige Festsetzung
Vorlage
298/22
Art
Beschlussvorlage

Der Stadtrat der Stadt Hecklingen verzichtet nicht auf die Einlegung von Rechtsmitteln gegen den Umlagebescheid des Salzlandkreises vom 17.12.2021 – Posteingang 20.12.2021 – zur vorläufigen Festsetzung der Kreisumlage für das Haushaltsjahr 2022 in Höhe von 2.521.829,00 EUR.

 

Die fristgerecht eingelegte Klage gegen den vorläufigen Bescheid zur Erhebung der Kreisumlage 2022 vom 17.12.2021 beim Verwaltungsgericht Magdeburg, Breiter Weg 203-206, 39104 Magdeburg durch Rechtsanwaltskanzlei Dombert Rechtsanwälte Part mbB, beauftragt durch den Bürgermeister, wird bestätigt.              


Mit Bescheid vom 17.12.2021 – Posteingang am 20.12.2021 – erging der Bescheid der vorläufigen Festsetzung der Kreisumlage für das Haushaltsjahr 2022 in Höhe von 2.521.829,00 EUR.

 

Es gilt vorläufig ein Umlagesatz von 43,50 v. H., da die Haushaltssatzung 2022 des Salzlandkreises bislang nicht durch die Aufsichtsbehörde des Landes bestätigt wurde.

 

Grundlage für die vorläufige Festsetzung der Kreisumlage 2022 erfolgt gem. § 21 FAG LSA. Es gelten der zuletzt bekannt gemachte Umlagesatz für die Kreisumlage 2021 sowie die für das jeweilige Haushaltsjahr maßgebenden Umlagegrundlagen – Hier: vorläufige Steuerkraftmesszahl 2020 vom 01.07.2021 vom Statistischen Landesamt Sachsen-Anhalt und die Schlüsselzuweisung vom 31.03.2021. Näheres ergibt sich aus dem Umlagebescheid. Dieser wird als Anlage beigefügt.

 

Mit Beschluss-Nr. 181/21-SR- hat der Stadtrat der Stadt Hecklingen beschlossen, dass der Bürgermeister verpflichtet wird, für eingehende Umlagebescheide - Hier: vorläufige Festsetzung der Kreisumlage für das Haushaltsjahr 2022 AZ:20322013/2022 - eine Entscheidung vom Stadtrat der Stadt Hecklingen über die mögliche Durchführung vom Rechtsbehelfsverfahren innerhalb der gesetzlichen Frist mittels Beschluss einzuholen.

 

Da die Frist nicht gewahrt werden konnte, wurde durch die Rechtsanwaltskanzlei Dombert vorsorglich Klage beim Verwaltungsgericht eingelegt. Sollte sich der Stadtrat der Stadt Hecklingen gegen diese Klage entscheiden, wird diese zurückgenommen.

               

 


 Keine finanziellen Auswirkungen

  Finanzielle Auswirkungen

               

Haushaltsjahr

2022

Produkt

61111000 Steuern, allgem. Umlagen, allgem. Zuweisungen

Sachkonto

737200

Maßnahme

 

Planansatz/Entwurf

 

Gesamt

2.521.829,00 EUR

 

 


Vorläufiger Kreisumlagebescheid 2022