Betreff
1. Satzung über die Aufhebung von Satzungen zur Gewässerumlage
Vorlage
299/22
Art
Beschlussvorlage

Der Stadtrat der Stadt Hecklingen beschließt die 1. Satzung über die Aufhebung von Satzungen zur Gewässerumlage in der Fassung der Anlage zu dieser Beschlussvorlage. Die Satzung ist nach ihrer Ausfertigung im Amtsblatt des Salzlandkreises öffentlich bekannt zu machen und dem Salzlandkreis als Kommunalaufsichtsbehörde anzuzeigen.

               

 


Im Zuge der Behandlung des Ortsrechtes bei der Durchführung der Gewässerumlage wurden Satzungen erlassen, welche aufgrund fehlender Rückwirkung unwirksam waren.

Diese formal noch bestehenden Satzungen werden rechtlich bereits durch neu gefasste Satzungen überdeckt, welche eine wirksame Rückwirkung entwickeln.

Die zu den Satzungen gehörenden Beschlüsse wurden in den zurückliegenden Sitzungsrollen bereits aufgehoben.

Nunmehr sollen die Satzungen ebenfalls aufgehoben werden. Dies kann nur durch einen Satzungsbeschluss geschehen.

Hierzu hat die Verwaltung die 1. Satzung zur Aufhebung von Satzungen zur Gewässerumlage erarbeitet, welche Anhang zu dieser Beschlussvorlage ist.

Die Verwaltung bittet um entsprechende Beschlussfassung.

               

 


 Keine finanziellen Auswirkungen

  Finanzielle Auswirkungen

               

Haushaltsjahr

 

Produkt

 

Sachkonto

 

Maßnahme

 

Planansatz/Entwurf

 

Gesamt

 

 

 


1. Satzung über die Aufhebung von Satzungen zur Gewässerumlage