Betreff
Bauleitplanung der Stadt Hecklingen
Aufstellungsbeschluss zur 1. Teiländerung des Teilflächennutzungsplanes Groß Börnecke, Stadt Hecklingen gemäß § 2 Abs. 1 BauGB
Vorlage
303/22
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Der Stadtrat der Stadt Hecklingen beschließt:

1.       Der rechtskräftige Teilflächennutzungsplan Groß Börnecke der Stadt Hecklingen  soll durch die 1. Teiländerung des Teilflächennutzungsplanes Groß Börnecke, Stadt Hecklingen gemäß § 2 Abs. 1 BauGB geändert werden. Die Lage der zu ändernden Bereiche im räumlichen Geltungsbereich des Teilflächennutzungsplans ergibt sich aus Anlage 1 zu dieser Beschlussvorlage.

2.       Die Planungsziele bestehen in der Ermöglichung einer Bebauung der ausgewiesenen Flächen mit einer Freiflächenphotovoltaikanlage durch Ausweisung eines entsprechenden Sondergebietes.

3.       Die Verwaltung wird beauftragt, einen Entwurf der 1. Teiländerung des Teilflächennutzungsplanes Groß Börnecke der Stadt Hecklingen einschließlich der Begründung zur Durchführung des Verfahrens zu erarbeiten.

4.       Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

 

 


Die Energiewende gehört zu den wichtigsten Zielen sowohl auf bundes- als auch auf landespolitischer Ebene. In den vergangenen Jahren haben sich diese Ziele einer nachhaltigen Energie-, Klima und Umweltpolitik maßgebend gewandelt und eine stärkere Bedeutung bekommen. Der Schutz des Klimas ist zu einer zentralen Herausforderung unserer Gesellschaft geworden, bei der es insbesondere um eine massive Steigerung der Energieeffizienz und um die Substitution fossiler Brennstoffe durch erneuerbare Energien geht.

Regenerativen Energien wie solare Energie bildet hierbei eine tragende Säule der künftigen Energieversorgung und sollen verstärkt genutzt werden.

Für diesen Standort hat die Sybac On Power GmbH aus Kehrig die Durchführung eines Bauleitplanverfahrens beantragt. Mit den vorbereitenden Schritten und Abstimmungsgesprächen hat sie die Photovoltaikgesellschaft Halle UG (haftungsbeschränkt) beauftragt.

Da sich die Entwicklung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes nicht aus dem derzeit rechtskräftigen Teilflächennutzungsplan ableiten lässt, ist für diesen Standort eine einzelne Änderung des wirksamen Teilflächennutzungsplanes herbeizuführen. Der Geltungsbereich der Änderung wird in Anlage 1 zu dieser Beschlussvorlage ausgewiesen.

Die Änderung geschieht im Parallelverfahren zusammen mit der Durchführung eines Verfahrens zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Solarpark Groß Börnecke“.

Für die Darstellung und Einarbeitung des noch zu entwickelnden vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Solarpark Groß Börnecke“ in den Teilflächennutzungsplan ist die 1. Teiländerung erforderlich.

Vorliegend wird durch Beschluss das Verfahren zur 1. Änderung des Teilflächennutzungsplanes angestoßen. Das Verfahren soll dann entsprechend dem Baugesetzbuch als ordentliches Verfahren geführt werden. Prüfungserleichterungen im Rahmen eines vereinfachten Verfahrens sind nicht vorgesehen.

 

               

 


 Keine finanziellen Auswirkungen

  Finanzielle Auswirkungen

               

Haushaltsjahr

 

Produkt

 

Sachkonto

 

Maßnahme

 

Planansatz/Entwurf

 

Gesamt

 

 

 


Geltungsbereich