Betreff
Bauleitplanung der Stadt Hecklingen
Aufstellungsbeschluss zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Solarpark Groß Börnecke", Stadt Hecklingen OT Groß Börneckegemäß § 2 Abs. 1 BauGB gemäß § 12 BauGB
Vorlage
304/22
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Der Stadtrat der Stadt Hecklingen fasst folgenden Aufstellungsbeschluss:

1.       Das Verfahren zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Solarpark Groß Börnecke“ zur Errichtung einer Photovoltaik – Freiflächenanlage in der Gemarkung Groß Börnecke, Flur 3, Flurstücke 22/1 (tlw.), 234/26 (tlw.) 406/24 (tlw.) und 27/1 (tlw.) gemäß § 12 Abs. 1 Satz 2 BauGB i.V.m. § 2 Abs. 1 BauGB wird eingeleitet.

2.       Der Geltungsbereich entsprechend der Anlage 1 zu dieser Beschlussvorlage des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes wird im Nordwesten, Norden, Nordosten und Osten durch Ackerland und im Süden und Südwesten durch die Bahnanlagen begrenzt. Die überplante Fläche hat eine Größe von ca. 98.251 m² (9,82 ha).

3.       Die Verwaltung wird beauftragt, einen Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans einschließlich Begründung zu erstellen.

4.       Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

 

 


Die Energiewende gehört zu den wichtigsten Zielen sowohl auf bundes- als auch auf landespolitischer Ebene. In den vergangenen Jahren haben sich diese Ziele einer nachhaltigen Energie-, Klima und Umweltpolitik maßgebend gewandelt und eine stärkere Bedeutung bekommen. Der Schutz des Klimas ist zu einer zentralen Herausforderung unserer Gesellschaft geworden, bei der es insbesondere um eine massive Steigerung der Energieeffizienz und um die Substitution fossiler Brennstoffe durch erneuerbare Energien geht.

Regenerativen Energien wie solare Energie bildet hierbei eine tragende Säule der künftigen Energieversorgung und sollen verstärkt genutzt werden.

Für diesen Standort hat die Sybac On Power GmbH aus Kehrig die Durchführung eines Bauleitplanverfahrens beantragt. Mit den vorbereitenden Schritten und Abstimmungsgesprächen hat sie die Photovoltaikgesellschaft Halle UG (haftungsbeschränkt) beauftragt.

Da sich die Entwicklung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes nicht aus dem derzeit rechtskräftigen Teilflächennutzungsplan ableiten lässt, ist für dieses Vorhaben auch eine einzelne Änderung des wirksamen Teilflächennutzungsplanes herbeizuführen. Der Geltungsbereich des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans wird in Anlage 1 zu dieser Beschlussvorlage ausgewiesen.

Die Änderung des Teilflächennutzungsplanes geschieht im Parallelverfahren zusammen mit der Durchführung des hier angestrebten Verfahrens zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Solarpark Groß Börnecke“.

Vorliegend wird durch Beschluss das Verfahren zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Flächennutzungsplanes angestoßen. Das Verfahren soll dann entsprechend dem § 12 Baugesetzbuch als ordentliches Verfahren geführt werden. Prüfungserleichterungen im Rahmen eines vereinfachten Verfahrens sind nicht vorgesehen.

 

               

 


 Keine finanziellen Auswirkungen

  Finanzielle Auswirkungen

               

Haushaltsjahr

 

Produkt

 

Sachkonto

 

Maßnahme

 

Planansatz/Entwurf

 

Gesamt

 

 

 


Geltungsbereich