Betreff
Bauleitplanung der Stadt Hecklingen
Aufstellungsbeschluss zur 2. Änderung des Teilflächennutzungsplanes OT Cochstedt/Schneidlingen
Vorlage
308/22
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Der Stadtrat der Stadt Hecklingen beschließt:

1.       Der rechtskräftige Teilflächennutzungsplan OT Cochstedt/Schneidlingen der Stadt Hecklingen  soll durch die 2. Änderung des Teilflächennutzungsplanes im Geltungsbereich Gemarkung Cochstedt, Flur 11, Flurstücke 19/4 und 19/5, Gemarkung Cochstedt, Flur 6, Flurstück 36/7 auf einer Fläche von ca. 82 Hektar (entsprechend der Größe des geplanten Solarparks) gemäß § 8 Abs. 2 und 3 BauGB geändert werden. Die Lage der zu ändernden Bereiche im räumlichen Geltungsbereich des Teilflächennutzungsplans ergibt sich aus Anlage 1 zu dieser Beschlussvorlage.

2.       Die Planungsziele bestehen in der Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Umnutzung einer Fläche für die Landwirtschaft in ein sonstiges Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Solar.

3.       Die Verwaltung wird beauftragt, einen Entwurf der 2. Teiländerung des Teilflächennutzungsplanes OT Cochstedt/Schneidlingen der Stadt Hecklingen einschließlich der Begründung zur Durchführung des Verfahrens zu erarbeiten.

4.       Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen und die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange sowie die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß §§ 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB sind durchzuführen.

 

 


Die KSD 19 UG (haftungsbeschränkt), eine 100-prozentige Tochter der Kronos Solar Projects GmbH, plant in Hecklingen südöstlich der Ortslage Cochstedt eine Freiflächenphotovoltaikanlage.

Der Stadtrat Hecklingen beabsichtigt mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes die baurechtlichen Voraussetzungen zur Ansiedlung einer Freiflächenphotovoltaikanlage zur Stromerzeugung zu schaffen.

Zu deren Errichtung soll für eine Fläche von ca. 82 ha ein vorhabenbezogener Bebauungsplan aufgestellt werden. Das Gebiet umfasst die Flurstücke 19/4 und 19/5 der Flur 11 und das Flurstück 36/7 der Flur 6 in der Gemarkung Cochstedt. Aufgrund der Aufstellung des B-Planes „Solarpark Cochstedt“ ist die 2. Änderung des Teilflächennutzungsplanes im Geltungsbereich Gemarkung Cochstedt nötig. Zielsetzung ist es, das Gebiet der Anlage 1 als sonstiges Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Solar auszuweisen.

 

Die beiden bauplanungsrechtlichen Verfahren sollen parallel geführt werden. Im Rahmen dieser Beschlussvorlage soll der Aufstellungsbeschluss zur Änderung des F-Planes gefasst werden. Der Geltungsbereich liegt der Vorlage als Anlage 1, die Vorhhabenbeschreibung als Anlage 2 an.

 


 Keine finanziellen Auswirkungen

  Finanzielle Auswirkungen

               

Haushaltsjahr

 

Produkt

 

Sachkonto

 

Maßnahme

 

Planansatz/Entwurf

 

Gesamt

 

 

 


1 – Geltungsbereich

2 – Vorhabenbeschreibung