Aufstellungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Solarpark Cochstedt“ im Ortsteil Cochstedt nach § 2 BauGB in Verbindung mit § 12 BauGB
Der Stadtrat der Stadt Hecklingen beschließt:
- Für den im Plan (Anlage 1 und 2) dargestellten Bereich wird nach § 2 Abs.1 BauGB i.V.m. § 12 BauGB ein vorhabenbezogener Bebauungsplan aufgestellt.
- Der vorhabenbezogene Bebauungsplan erhält die Bezeichnung „Solarpark Cochstedt“.
- Ein Umweltbericht gem. § 2a BauGB wird im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens durchgeführt.
- Die Bürger sind im Rahmen einer Öffentlichen Auslegung frühzeitig über das Vorhaben zu informieren.
- Die Behörden und sonstigen Träger Öffentlicher Belange sind frühzeitig über das Vorhaben zu unterrichten und zur Äußerung aufzufordern.
- Die Verwaltung wird beauftragt, den Aufstellungsbeschluss ortsüblich bekannt zu machen.
- Die Verwaltung wird beauftragt durch Abschluss eines Durchführungsvertrags die Freistellung der Stadt von den Kosten zu sichern. Weiter muss sichergestellt werden, dass der Vorhabenträger bereit und in der Lage ist, das Vorhaben umzusetzen und sich zur Durchführung innerhalb einer bestimmten Frist und zur Tragung der Planungs- und Erschließungskosten ganz vor dem Beschluss nach § 10 Abs. 1 BauGB verpflichtet (Durchführungsvertrag).
- Bei der Weiterbearbeitung des Flächennutzungsplanes ist die Übereinstimmung zum Bebauungsplan herzustellen.
Die KSD
19 UG (haftungsbeschränkt), eine 100-prozentige Tochter der Kronos Solar
Projects GmbH, plant in Hecklingen südöstlich der Ortslage Cochstedt eine
Freiflächenphotovoltaikanlage.
Die
Stadt Hecklingen beabsichtigt mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes die
baurechtlichen Voraussetzungen zur Ansiedlung einer
Freiflächenphotovoltaikanlage zur Stromerzeugung zu schaffen.
Zu deren Errichtung soll
für eine Fläche von ca. 82 ha ein vorhabenbezogener Bebauungsplan aufgestellt werden.
Das Gebiet umfasst die Flurstücke 19/4 und 19/5 der Flur 11 und das Flurstück
36/7 der Flur 6 in der Gemarkung Cochstedt.
Zielsetzung ist es das
Gebiet der Anlagen 1 und 2 als Sondergebiet Solar auszuweisen.
Das
Bauleitplanverfahren soll parallel zum Änderungsverfahren des
Teilflächennutzungsplans geführt werden.
Die Vorhabenbeschreibung ist der Beschlussvorlage als Anlage 3 beigefügt.
1 – Geltungsbereich
2 – Vorhabengebiet im Luftbild
3 – Vorhabenbeschreibung