Betreff
Abberufung der Stellvertreterin im Verhinderungsfall des Hauptverwaltungsbeamten
Vorlage
314/22
Art
Beschlussvorlage

Der Stadtrat der Stadt Hecklingen beruft die derzeitige Stellvertreterin im Verhinderungsfall des Hauptverwaltungsbeamten ab.

               


Der Stadtrat der Stadt Hecklingen wählte in seiner Sitzung am 17.02.2015 mit Beschluss Nr. 074/15-SR- die Stellvertreterin des Hauptverwaltungsbeamten im Verhinderungsfall.

 

Die Stellvertreterin befindet sich seit Anfang September 2021 ununterbrochen nicht im Dienst. Um den Verwaltungsablauf, als auch alle anderen dem Hauptverwaltungsbeamten obliegenden Aufgaben vollumfänglich auch im Verhinderungsfall ausführen zu können, ist eine Neuwahl der Stellvertreter des Hauptverwaltungsbeamten im Verhinderungsfall erforderlich.

 

Die Vertretung kann einen Wahlbeschluss rückgängig machen. Dieses Verfahren wird regelmäßig als Abwahl oder Abberufung bezeichnet. 

 


 Keine finanziellen Auswirkungen

  Finanzielle Auswirkungen

               

Haushaltsjahr

 

Produkt

 

Sachkonto

 

Maßnahme

 

Planansatz/Entwurf

 

Gesamt

 

 

 


-keine-