Der Stadtrat der Stadt Hecklingen beruft die derzeitige Stellvertreterin im Verhinderungsfall des Hauptverwaltungsbeamten ab.
Der Stadtrat der Stadt Hecklingen wählte in seiner Sitzung am 17.02.2015
mit Beschluss Nr. 074/15-SR- die Stellvertreterin des Hauptverwaltungsbeamten
im Verhinderungsfall.
Die Stellvertreterin befindet sich seit Anfang September 2021 ununterbrochen nicht im Dienst. Um den Verwaltungsablauf, als auch alle anderen dem Hauptverwaltungsbeamten obliegenden Aufgaben vollumfänglich auch im Verhinderungsfall ausführen zu können, ist eine Neuwahl der Stellvertreter des Hauptverwaltungsbeamten im Verhinderungsfall erforderlich.
Die Vertretung kann einen Wahlbeschluss rückgängig machen. Dieses Verfahren wird regelmäßig als Abwahl oder Abberufung bezeichnet.
-keine-