Der Stadtrat der Stadt Hecklingen wählt als
1. Stellvertreter des Hauptverwaltungsbeamten im Verhinderungsfall,
Herrn Sascha Meinert
und als
2. Stellvertreter des Hauptverwaltungsbeamten im Verhinderungsfall,
Herrn Frank Schinke.
Der Stadtrat der Stadt Hecklingen rief per Beschluss-Nr. 314/22 die Stellvertreterin im Verhinderungsfall des Hauptverwaltungsbeamten ab.
Gemäß § 67 Abs. 1 KVG LSA wählt in Kommunen ohne Beigeordnete die Vertretung einen Beschäftigten (Beamter oder Arbeitnehmer) als Vertreter des Hauptverwaltungsbeamten für den Verhinderungsfall.
Die Kommune kann über den allgemeinen Vertreter hinaus weitere Vertreter wählen. Also den Vertreter des allgemeinen Vertreters des Hauptverwaltungsbeamten – für den Fall, dass sowohl der Hauptverwaltungsbeamte, als auch sein ständiger Vertreter einem Hinderungsgrund unterfallen. Aber auch weitere Vertreter können gewählt werden. Dabei muss jedenfalls die Reihenfolge der Vertretung festgelegt werden.
Gemäß § 5 Nr. 4 der derzeit gültigen Hauptsatzung wählt der Stadtrat aus dem Kreise der Beschäftigten der Stadt Hecklingen einen 1. Vertreter und einen 2. Vertreter des Hauptverwaltungsbeamten (Bürgermeisters) für den Verhinderungsfall. Beide können vom Stadtrat abgewählt werden. Eine Neuwahl hat unverzüglich stattzufinden.
Wahlen werden nach § 56 Abs.3 KVG LSA geheim mit Stimmzettel vorgenommen; es kann offen gewählt werden, wenn kein Mitglied widerspricht. Gewählt ist die Person, die im ersten Wahlgang, die Stimmen der Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder erhalten hat.
Als 1. Stellvertreter im Verhinderungsfall stellt sich, Herr Sascha Meinert (Fachbereichsleiter des Fachbereiches Finanzen) und als 2. Stellvertreter im Verhinderungsfall stellt sich, Herr Frank Schinke (Fachbereichsleiter des Fachbereiches Bauwesen) zur Wahl.
keine