Der Stadtrat der Stadt Hecklingen beschließt die Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten im eigenen Wirkungskreis der Stadt Hecklingen (Verwaltungskostensatzung) in der als Anlage beigefügten Fassung.
Der Stadtrat der Stadt Hecklingen hat in seiner Sitzung am 22.06.2021 mit
Beschluss Nr. 206/21 die Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten im
eigenen Wirkungskreis der Stadt Hecklingen (Verwaltungskostensatzung)
beschlossen.
Nach Anzeige bei der Kommunalaufsicht des Salzlandkreises erhielt die
Stadt Hecklingen Hinweise, welche in die Satzung eingearbeitet werden müssen.
Vorrangig sind es Begrifflichkeiten, welche nicht korrekt sind. Nur mit einer
korrekten Formulierung ist auch eine rechtssichere Anwendung der Satzung
möglich.
Daher war es notwendig die Satzung rechtskonform zu überarbeiten und dem
Stadtrat erneut zur Beschlussfassung vorzulegen.
Die Änderungen sind in der beigefügten Synopse kenntlich gemacht.
Anlage 1 Verwaltungskostensatzung
Anlage 2 Kostentarif
Anlage 3 Synopse Satzung
Anlage 3 Synopse Kostentarif