Betreff
Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten im eigenen Wirkungskreis der Stadt Hecklingen
Vorlage
318/22
Art
Beschlussvorlage

Der Stadtrat der Stadt Hecklingen beschließt die Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten im eigenen Wirkungskreis der Stadt Hecklingen (Verwaltungskostensatzung) in der als Anlage beigefügten Fassung.

           


Der Stadtrat der Stadt Hecklingen hat in seiner Sitzung am 22.06.2021 mit Beschluss Nr. 206/21 die Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten im eigenen Wirkungskreis der Stadt Hecklingen (Verwaltungskostensatzung) beschlossen.

 

Nach Anzeige bei der Kommunalaufsicht des Salzlandkreises erhielt die Stadt Hecklingen Hinweise, welche in die Satzung eingearbeitet werden müssen. Vorrangig sind es Begrifflichkeiten, welche nicht korrekt sind. Nur mit einer korrekten Formulierung ist auch eine rechtssichere Anwendung der Satzung möglich.

 

Daher war es notwendig die Satzung rechtskonform zu überarbeiten und dem Stadtrat erneut zur Beschlussfassung vorzulegen.    

 

Die Änderungen sind in der beigefügten Synopse kenntlich gemacht.

 

 


 Keine finanziellen Auswirkungen

  Finanzielle Auswirkungen

           

Haushaltsjahr

 

Produkt

 

Sachkonto

 

Maßnahme

 

Planansatz/Entwurf

 

Gesamt

 

 

 


Anlage 1 Verwaltungskostensatzung

Anlage 2 Kostentarif

Anlage 3 Synopse Satzung

Anlage 3 Synopse Kostentarif