Betreff
Sanierungsvereinbarung Umland Wohnungsbaugesellschaft mbH
Vorlage
347/22
Art
Beschlussvorlage

Der Stadtrat der Stadt Hecklingen beschließt:

 

1.            der Bürgermeister der Stadt Hecklingen wird ermächtigt, die beigefügte  Sanierungsvereinbarung zwischen der Umland Wohnungsbaugesellschaft mbH, den Gesellschaftern der Umland Wohnungsbaugesellschaft mbH und der DKB AG abzuschließen und zu unterzeichnen, die die wesentlichen Prämissen der weiteren Geschäftsverbindung verbindlich regeln, u. a. die Zustimmung der Bürgen zur Tilgungsaussetzung der verbürgten Darlehen, die Einbringung eines liquiden Gesellschafterbeitrages von 9.390 EUR jährlich. bis 30.06.2037 sowie die Verpflichtung der Umland Wohnungsbaugesellschaft mbH ein jährliches Umsetzungsreporting (Soll-Ist-Vergleich) durch einen externen Dritten erstellen zu lassen.

 

2.            die Zustimmung zur Tilgungsaussetzung der von der Stadt Hecklingen für die Umland Wohnungsbaugesellschaft mbH übernommenen Bürgschaften bis 12/2042 unter Tilgungsfreistellung bis 30.06.2037.

 

3.            die Einbringung eines quotal verteilten liquiden Gesellschafterbeitrages der Stadt Hecklingen in Höhe von 9.390 EUR jährlich. bis 30.06.2037. Dieser Betrag ist jährlich in den Haushalt der Stadt Hecklingen einzustellen.

               


Die Aufgabe der Umland Wohnungsbaugesellschaft mbH (UWG) ist die Vermietung und Verpachtung, Verwaltung, Unterhaltung, Instandsetzung, Sanierung, Modernisierung und der Neubau von Wohnungen, die im Eigentum der Gesellschaft oder ihrer Gesellschafter stehen, der Erwerb und Veräußerung von Grundstücken, Erbbaurechten und sonstigen grundstücksgleichen Rechten zum Zwecke der Sicherung einer sozial verantwortbaren Wohnungsversorgung der Bevölkerung der Gesellschafter sowie die Verwaltung von Wohnungen, Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten für Dritte.

 

Die UWG wurde am 01.01.1991 gegründet. Das Stammkapital beträgt 898.150,00 EUR. Die Stadt Hecklingen hält einen Anteil von 9,39 Prozent, d.h. 84.336,29 EUR.

 

Die Gesellschaft befindet sich aus unterschiedlichen Gründen seit mehreren Jahren in einer schwierigen wirtschaftlichen Lage. Der Umstand ist im Detail den Gesellschaftern bekannt.

 

Bereits im Jahr 2012 wurde mit den Gläubigerbanken der UWG eine Sanierungsvereinbarung geschlossen, die eine Herabsetzung des Kapitaldienstes auf eine errechnete Grenzannuität für alle Gläubigerbanken vorsah. Da diese Sanierungsvereinbarung einschließlich aller Nachträge am 31.12.2021 ausgelaufen und die UWG trotz der in diesem Zusammenhang eingeleiteten Maßnahmen wirtschaftlich nicht saniert ist, soll diese beiliegende Sanierungsvereinbarung als Folgevereinbarung unter Berücksichtigung der aktuellen Situation abgeschlossen werden.

 

Demnach ergibt sich aus der Vereinbarung folgende Verpflichtungen für die Gesellschafterkommunen:

 

Die Gesellschafter werden den Gesellschafterbeitrag in Höhe von 100 T€ p.a. (quotal verteilt) bis zum Jahr 2037 erbringen und in die jeweiligen Haushalte der Kommunen einstellen. Die Auszahlung erfolgt bis spätestens 30.06. eines jeden Jahres an die UWG.

 

Die begebenen Bürgschaften der Gesellschafter für die Darlehen der DKB AG werden bis zum Dezember 2042 verlängert.

 

Die Gesellschafter stimmen zu, dass die von ihnen verbürgten Darlehen der DKB AG für 15 Jahre tilgungsfrei gestellt werden.

 

Die Gesellschafterkommunen sichern ihre aktive Mitwirkung und Unterstützung bei der Beschaffung von Fördermitteln für die durch die UWG vorgesehenen

Rückbaumaßnahmen zu.

 

Ein eventueller Verkauf der Gesellschafteranteile der UWG kann nur mit vorheriger Zustimmung der DKB AG erfolgen. Gleiches gilt für wirtschaftlich vergleichbare Sachverhalte, insbesondere Umwandlungen nach dem Umwandlungsgesetz, Bildung neuer Geschäftsanteile etc.

 

Die Gesellschafterkommunen verpflichten sich, für die Laufzeit dieser Vereinbarung keinerlei Gewinnausschüttungen oder Kapitalrückzahlungen zu beschließen und alle Maßnahmen zu unterlassen, die geeignet sind, die wirtschaftliche

Leistungsfähigkeit der UWG zu schmälern.

 

Die Stadt Hecklingen muss somit 9.390 EUR jährlich an die UWG auf Grundlage dieser Vereinbarung zahlen. Die Bürgschaft in Höhe von 427.473,43 EUR.

 


Keine finanziellen Auswirkungen

  Finanzielle Auswirkungen

               

Haushaltsjahr

2022-2037

Produkt

 

Sachkonto

 

Maßnahme

 

Planansatz/Entwurf

 

Gesamt

140.850 EUR – jährlich 9.390 EUR

 

 


Sanierungsvereinbarung UWG