Der Stadtrat der Stadt Hecklingen beschließt die Satzung über die Festlegung von Schulbezirken für die Grundschulen der Stadt Hecklingen in der als Anlage beigefügten Fassung.
Der Salzlandkreis hat die Stadt Hecklingen aufgefordert, in Bezug auf das
Schreiben vom Städte- und Gemeindebund vom 12.12.2014 (Anlage 1) eine bindende
Festlegung von Schulbezirken in Rechtsform einer Satzung durchzuführen. Der
dort benannte Beschluss des Verwaltungsgerichts Halle vom 31.03.2014 ist als
Anlage 2 angefügt.
Die als Anlage 3 beifügte Satzung wurde dem Stadtelternrat vorgelegt und
besprochen. Der Stadtelternrat stimmt der Festlegung der Schulbezirke in dieser
Form zu.
Da auch das Landesschulamt der Schulbezirkssatzung zustimmen muss, wurde
der Entwurf dem Landesschulamt vorgelegt. Die Zustimmung ist als Anlage 4
beigefügt.
Die Festlegung von Schulbezirken sichert den Bestand beider Grundschulen.
Ebenfalls ist eine langfriste Schulentwicklungsplanung möglich.
Grundsätzlich wird bereits seit Jahren so beschult, dass die Hecklinger
Kinder in der Grundschule in Hecklingen beschult werden und im
Grundschulzentrum in Groß Börnecke die Schüler aus Groß Börnecke, Schneidlingen
und Cochstedt beschult werden. Die Satzung legt also daher nur schriftlich
fest, was seit Jahren Praxis ist.
Anlage 1 Schreiben vom Städte- und Gemeindebund
Anlage 2 Beschluss Verwaltungsgericht Halle
Anlage 3 Schulbezirksatzung
Anlage 4 Zustimmung Landesschulamt