Betreff
Schulbezirkssatzung der Grundschulen der StadtHecklingen
Vorlage
348/22
Art
Beschlussvorlage

Der Stadtrat der Stadt Hecklingen beschließt die Satzung über die Festlegung von Schulbezirken für die Grundschulen der Stadt Hecklingen in der als Anlage beigefügten Fassung.

 


Der Salzlandkreis hat die Stadt Hecklingen aufgefordert, in Bezug auf das Schreiben vom Städte- und Gemeindebund vom 12.12.2014 (Anlage 1) eine bindende Festlegung von Schulbezirken in Rechtsform einer Satzung durchzuführen. Der dort benannte Beschluss des Verwaltungsgerichts Halle vom 31.03.2014 ist als Anlage 2 angefügt.

 

Die als Anlage 3 beifügte Satzung wurde dem Stadtelternrat vorgelegt und besprochen. Der Stadtelternrat stimmt der Festlegung der Schulbezirke in dieser Form zu.

 

Da auch das Landesschulamt der Schulbezirkssatzung zustimmen muss, wurde der Entwurf dem Landesschulamt vorgelegt. Die Zustimmung ist als Anlage 4 beigefügt.

 

Die Festlegung von Schulbezirken sichert den Bestand beider Grundschulen. Ebenfalls ist eine langfriste Schulentwicklungsplanung möglich.

 

Grundsätzlich wird bereits seit Jahren so beschult, dass die Hecklinger Kinder in der Grundschule in Hecklingen beschult werden und im Grundschulzentrum in Groß Börnecke die Schüler aus Groß Börnecke, Schneidlingen und Cochstedt beschult werden. Die Satzung legt also daher nur schriftlich fest, was seit Jahren Praxis ist.

               

 


X   Keine finanziellen Auswirkungen

  Finanzielle Auswirkungen

               

Haushaltsjahr

 

Produkt

 

Sachkonto

 

Maßnahme

 

Planansatz/Entwurf

 

Gesamt

 

 

 


Anlage 1              Schreiben vom Städte- und Gemeindebund

Anlage 2              Beschluss Verwaltungsgericht Halle

Anlage 3              Schulbezirksatzung

Anlage 4              Zustimmung Landesschulamt