Der Stadtrat der Stadt Hecklingen beschließt die 3. Änderungssatzung zur Friedhofssatzung vom 10.11.2015 für die Friedhöfe der Stadt Hecklingen in Form der Anlage zu dieser Beschlussvorlage.
Die Satzung ist durch den Bürgermeister auszufertigen und unverzüglich öffentlich bekannt zu machen.
Die Friedhofssatzung für die Friedhöfe der
Stadt Hecklingen wurde in der Sitzung des Stadtrates am 10.11.2015 mit
Beschluss Nr. 167/15-SR- beschlossen.
Die 1. Änderungssatzung zur Friedhofssatzung
für die Friedhöfe der Stadt Hecklingen wurde in der Sitzung des Stadtrates am
23.02.2016 mit Beschluss Nr. 189/16-SR- beschlossen.
Die 2. Änderungssatzung zur Friedhofssatzung
für die Friedhöfe der Stadt Hecklingen
wurde in der Sitzung des Stadtrates am
19.06.2018 mit Beschluss Nr. 495/18-SR- beschlossen.
Mit der vorliegenden 3. Änderungssatzung
beabsichtigt die Verwaltung die noch geltende Friedhofssatzung an die sich
ändernden rechtlichen Grundbedingungen anzupassen.
Ab dem 01.01.2023 wird die Stadt Hecklingen
nach jetzigem Kenntnisstand verpflichtet sein, für einzelne Leistungen der
Friedhofsverwaltung eine Umsatzsteuer zu erheben.
Die Umsatzsteuer wird im regelmäßigen
Geschäftsbetrieb vom Endverbraucher – also Leistungsnehmer - als Mehrwertsteuer
getragen.
Hieraus leitet sich die Notwendigkeit der Satzungsänderung
ab, da bei Nichtänderung ca. 16% der (in unveränderter Höhe) vereinnahmten
Gebühren für die betroffenen Leistungen abgeführt werden müssten. In diesem
Falle würde eine Verstärkung der ohnehin vorliegenden Unterdeckung resultieren.
Im Falle der Satzungsänderung verbliebe der bislang vereinnahmte Gebührensatz
wie bisher uneingeschränkt bei der Stadt Hecklingen.
Deshalb erscheint es der Verwaltung geboten,
die Gebührensätze ausdrücklich als Netto-Gebühren zu kennzeichnen und für den
Fall einer Umsatzsteuerpflicht der Stadt Hecklingen entsprechend zu
beaufschlagen. Dies soll im Rahmen der Änderungssatzung geregelt werden.
Die Änderung der Satzung ist zudem notwendig,
da die zwischenzeitlich beschlossene „neue Friedhofssatzung“ (Beschluss-Nr.
259/21 vom 04.11.2021) derzeit noch nicht in Kraft ist und auch nicht absehbar
ist, dass sie vor dem 01.01.2023 in Kraft treten wird.
Die 3. Änderungssatzung der Friedhofssatzung
ist der Beschlussvorlage als Anlage beigefügt. Die Verwaltung bittet um
entsprechende Beschlussfassung.
- 3. Änderungssatzung zur Friedhofssatzung vom 10.11.2015 für die Friedhöfe der Stadt Hecklingen