Betreff
1. Änderungssatzung zur Friedhofssatzung vom 05.11.2021 für die Friedhöfe der Stadt Hecklingen
Vorlage
353/22
Art
Beschlussvorlage

Der Stadtrat der Stadt Hecklingen beschließt die 1. Änderungssatzung zur Friedhofssatzung vom 05.11.2021 für die Friedhöfe der Stadt Hecklingen in Form der Anlage zu dieser Beschlussvorlage.

Die Satzung ist durch den Bürgermeister auszufertigen und frühestens mit der in Bezug genommenen Friedhofssatzung öffentlich bekannt zu machen.

               


Die Friedhofssatzung für die Friedhöfe der Stadt Hecklingen wurde in der Sitzung des Stadtrates am 04.11.2021 mit Beschluss Nr. 259/21 beschlossen und am 05.11.2021 ausgefertigt.

 

Mit der vorliegenden 1. Änderungssatzung beabsichtigt die Verwaltung die noch nicht geltende Friedhofssatzung vorsorglich an die sich seit der Beschlussfassung geänderten rechtlichen Grundbedingungen anzupassen.

Ab dem 01.01.2023 wird die Stadt Hecklingen nach jetzigem Kenntnisstand verpflichtet sein, für einzelne Leistungen der Friedhofsverwaltung eine Umsatzsteuer zu erheben.

Die Umsatzsteuer wird im regelmäßigen Geschäftsbetrieb vom Endverbraucher – also Leistungsnehmer - als Mehrwertsteuer getragen.

Hieraus leitet sich die Notwendigkeit der Satzungsänderung ab, da bei Nichtänderung ca. 16% der (in unveränderter Höhe) vereinnahmten Gebühren für die betroffenen Leistungen abgeführt werden müssten. In diesem Falle würde eine Verstärkung der ohnehin vorliegenden Unterdeckung resultieren. Im Falle der Satzungsänderung verbliebe der dann vereinnahmte Gebührensatz wie bisher uneingeschränkt bei der Stadt Hecklingen.

Deshalb erscheint es der Verwaltung geboten, die Gebührensätze ausdrücklich als Netto-Gebühren zu kennzeichnen und für den Fall einer Umsatzsteuerpflicht der Stadt Hecklingen entsprechend zu beaufschlagen. Dies soll im Rahmen der Änderungssatzung geregelt werden.

Die 1. Änderungssatzung der Friedhofssatzung ist der Beschlussvorlage als Anlage beigefügt. Die Verwaltung bittet um entsprechende Beschlussfassung.

Die Satzung soll nach Beschlussfassung ausgefertigt werden. Sie kann aber frühestens mit der Friedhofssatzung vom 05.11.2021 bekannt gemacht werden und in Kraft treten, da sie sich auf diese bezieht.

               

 


 Keine finanziellen Auswirkungen

  Finanzielle Auswirkungen

               

Haushaltsjahr

 

Produkt

 

Sachkonto

 

Maßnahme

 

Planansatz/Entwurf

 

Gesamt

 

 

 


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