Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 24, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Der Stadtrat der Stadt Wanzleben - Börde beschließt in öffentlicher Sitzung gemäß § 1 Abs.3 und § 2 Abs.1 des Baugesetzbuches (BauGB) die Aufstellung des Bebauungsplanes „Quartier Bahnhof östlich des ehemaligen Bahnhofes Wanzleben“ für den Einfamilienhausbau nach § 13a BauGB, ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs.4 BauGB.

Planungsziel ist die Ausweisung von gemischten Bauflächen zur bauplanungsrechtlichen Sicherung der Errichtung von ca. 7 Einfamilienhäusern (Flurstück 535, Flur 17, Gemarkung Wanzleben) auf einer Fläche von ca. 0,5 Hektar zwischen der Straße und der Bahnanlage und der Einbeziehung des sozialen Zentrums „Alter Bahnhof“ mit der Zielsetzung der dauerhaften Sicherung als soziale Einrichtung.

Der Geltungsbereich ist der Anlage 1 zu entnehmen. Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs.1 BauGB ortsüblich bekanntzumachen.