Sitzung: 18.08.2020 Wirtschafts-, Verkehrs-, Bau- und Umweltausschuss
Beschluss: einstimmig empfohlen
Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 123/BM/19-24
2. Die im Ergebnis der Beteiligungen nach 3 Abs.
2 und § 4 Abs. 2 BauGB zum Entwurf der Aufhebung des vorhabenbezogenen B-Planes
(Stand Januar 2020) vorgebrachten Anregungen und Hinweise in den Stellungnahmen
der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange entsprechen denen im
Abwägungskatalog (Seite 1 bis 6) als Anlage zum Abwägungsbeschluss.
Von der Öffentlichkeit wurden keine Hinweise
und Anregungen vorgebracht.
Die Abwägungsentscheidung erfolgte mit
folgenden Ergebnissen:
teilweise berücksichtigt werden Anregungen
von:
Ø Landkreis Börde
3. Der Abwägungskatalog (bestehend aus den
Seiten 1 bis 6) wird Bestandteil des Abwägungsbeschlusses.
4. Der Bürgermeister wird beauftragt, die
Behörden deren Anregungen und Hinweise den Inhalt des vorhabenbezogenen
B-Planes wesentlich berühren, vom Ergebnis der Abwägung unter Angabe der Gründe
Kenntnis zu geben.
Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 und Satz 2 öffentlich bekannt zu machen.