Sitzung: 13.08.2020 Ortschaftsrat Hohendodeleben
Beschluss: einstimmig empfohlen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 123/BM/19-24
1.
Der
Stadtrat der Stadt Wanzleben - Börde fasst den Abwägungsbeschluss zum Entwurf
der Aufhebung des vorhabenbezogenen B-Plans Nr. 1 „Wanzlebener Straße“ der
Stadt Wanzleben - Börde OT Hohendodeleben gemäß § 1 Abs. 7 BauGB.
2.
Die im
Ergebnis der Beteiligungen nach 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB zum Entwurf der
Aufhebung des vorhabenbezogenen B-Planes (Stand Januar 2020) vorgebrachten
Anregungen und Hinweise in den Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange entsprechen denen im Abwägungskatalog (Seite 1 bis 6) als
Anlage zum Abwägungsbeschluss.
Von
der Öffentlichkeit wurden keine Hinweise und Anregungen vorgebracht.
Die
Abwägungsentscheidung erfolgte mit folgenden Ergebnissen:
teilweise
berücksichtigt werden Anregungen von:
Ø Landkreis Börde
3. Der Abwägungskatalog (bestehend aus den
Seiten 1 bis 6) wird Bestandteil des Abwägungsbeschlusses.
4. Der Bürgermeister wird beauftragt, die
Behörden deren Anregungen und Hinweise den Inhalt des vorhabenbezogenen
B-Planes wesentlich berühren, vom Ergebnis der Abwägung unter Angabe der Gründe
Kenntnis zu geben.
Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 und Satz 2 öffentlich bekannt zu machen.