Beschluss: einstimmig empfohlen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

1.      Der Stadtrat der Stadt Wanzleben - Börde fasst den Abwägungsbeschluss zum Entwurf der Aufhebung des vorhabenbezogenen B-Plans Nr. 1 „Wanzlebener Straße“ der Stadt Wanzleben - Börde OT Hohendodeleben gemäß § 1 Abs. 7 BauGB.

2.      Die im Ergebnis der Beteiligungen nach 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB zum Entwurf der Aufhebung des vorhabenbezogenen B-Planes (Stand Januar 2020) vorgebrachten Anregungen und Hinweise in den Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange entsprechen denen im Abwägungskatalog (Seite 1 bis 6) als Anlage zum Abwägungsbeschluss.

Von der Öffentlichkeit wurden keine Hinweise und Anregungen vorgebracht.

Die Abwägungsentscheidung erfolgte mit folgenden Ergebnissen:

teilweise berücksichtigt werden Anregungen von:

Ø    Landkreis Börde

3.      Der Abwägungskatalog (bestehend aus den Seiten 1 bis 6) wird Bestandteil des Abwägungsbeschlusses.

4.      Der Bürgermeister wird beauftragt, die Behörden deren Anregungen und Hinweise den Inhalt des vorhabenbezogenen B-Planes wesentlich berühren, vom Ergebnis der Abwägung unter Angabe der Gründe Kenntnis zu geben.


Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 und Satz 2 öffentlich bekannt zu machen.