Beschluss: einstimmig empfohlen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

1. Der Stadtrat der Stadt Wanzleben - Börde fasst den Abwägungsbeschluss zum Entwurf des Flächennutzungsplanes der Stadt Wanzleben - Börde gemäß § 1 Abs. 7 BauGB.

 

2. Die im Ergebnis der Beteiligungen nach 3 (2) und § 4 (2) BauGB zum Entwurf des Flächennutzungsplanes (Stand April 2020) vorgebrachten Anregungen und Hinweise in den Stellungnahmen der Bürger, Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange entsprechen denen in der Abwägungstabelle (Seite 1 bis 41) als Anlage zum Abwägungsbeschluss.

 

Die Abwägungsentscheidung erfolgte mit folgenden Ergebnissen:

 

Nicht berücksichtigt werden Anregungen von:

-          Bürger 1 aus Magdeburg

-          Bürger 2 aus Magdeburg

-          landwirtschaftlicher Betrieb aus Wanzleben – Börde

 

Teilweise berücksichtigt werden Anregungen von:

-          Verband der Kleingärtner der Region Börde-Ohre e. V.

-          Kleingärtnerverein „Bördeland“ e. V. Wanzleben

-          Kleingartenverein „Schulze 13“

-          Kleingartenverein „Springbrunnen e. V.“

-          Gartenverein Zukunft e. V.

-          Landeshauptstadt Magdeburg

-          Deutsche Regionaleisenbahn GmbH

-          Landkreis Börde

-          Ministerium für Landesentwicklung u. Verkehr des LSA

-          Regionale Planungsgemeinschaft

 

Berücksichtigt werden Anregungen von:

-          Bundesanstalt für Immobilienaufgaben

-          50 Hertz Transmission GmbH

 

3. Die Abwägungstabelle (bestehend aus den Seiten 1 bis 41) wird Bestandteil des Abwägungsbeschlusses.

 

4. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Bürger, Behörden und Träger öffentlicher Belange, die abwägungsrelevante Anregungen erhoben haben, von diesem Ergebnis unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.