Sitzung: 17.11.2020 Wirtschafts-, Verkehrs-, Bau- und Umweltausschuss
Beschluss: mehrheitlich empfohlen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 1, Enthaltungen: 1, Befangen: 0
Vorlage: 144/BM/19-24
1. Der Stadtrat der
Stadt Wanzleben - Börde fasst den Abwägungsbeschluss zum Entwurf des
Flächennutzungsplanes der Stadt Wanzleben - Börde gemäß § 1 Abs. 7 BauGB.
2. Die im Ergebnis
der Beteiligungen nach 3 (2) und § 4 (2) BauGB zum Entwurf des Flächennutzungsplanes
(Stand April 2020) vorgebrachten Anregungen und Hinweise in den Stellungnahmen
der Bürger, Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange entsprechen
denen in der Abwägungstabelle (Seite 1 bis 41) als Anlage zum Abwägungsbeschluss.
Die Abwägungsentscheidung erfolgte mit
folgenden Ergebnissen:
Nicht berücksichtigt werden Anregungen von:
-
Bürger 1
aus Magdeburg
-
Bürger 2
aus Magdeburg
-
landwirtschaftlicher
Betrieb aus Wanzleben – Börde
Teilweise berücksichtigt werden Anregungen
von:
-
Verband
der Kleingärtner der Region Börde-Ohre e. V.
-
Kleingärtnerverein
„Bördeland“ e. V. Wanzleben
-
Kleingartenverein
„Schulze 13“
-
Kleingartenverein
„Springbrunnen e. V.“
-
Gartenverein
Zukunft e. V.
-
Landeshauptstadt
Magdeburg
-
Deutsche
Regionaleisenbahn GmbH
-
Landkreis
Börde
-
Ministerium
für Landesentwicklung u. Verkehr des LSA
-
Regionale
Planungsgemeinschaft
Berücksichtigt werden Anregungen von:
-
Bundesanstalt
für Immobilienaufgaben
-
50 Hertz
Transmission GmbH
3. Die
Abwägungstabelle (bestehend aus den Seiten 1 bis 41) wird Bestandteil des
Abwägungsbeschlusses.
4. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Bürger, Behörden und Träger öffentlicher Belange, die abwägungsrelevante Anregungen erhoben haben, von diesem Ergebnis unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.