Der Stadtrat der Stadt Wanzleben - Börde bestätigt den Entwurf des Bebauungsplanes "Südliche Johann-Wolfgang-von-Goethe-Straße" OT Stadt Wanzleben in der Fassung vom November 2020, die Begründung wird gebilligt.

Der Entwurf des Bebauungsplanes "Südliche Johann-Wolfgang-von-Goethe-Straße" einschließlich Begründung ist nach § 13 Abs. 2 Nr.2 BauGB i.V. m. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange ist nach § 13 Abs. 2 Nr. 3 BauGB durchzuführen. Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB öffentlich bekannt zu machen.