Sitzung: 16.02.2021 Hauptausschuss
Beschluss: einstimmig empfohlen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 161/BM/19-24
Der
Stadtrat der Stadt Wanzleben - Börde bestätigt den Entwurf des Bebauungsplanes
"Südliche Johann-Wolfgang-von-Goethe-Straße" OT Stadt Wanzleben in
der Fassung vom November 2020, die Begründung wird gebilligt.
Der Entwurf des Bebauungsplanes "Südliche Johann-Wolfgang-von-Goethe-Straße" einschließlich Begründung ist nach § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB i.V. m. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange ist nach § 13 Abs. 2 Nr. 3 BauGB durchzuführen. Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB öffentlich bekannt zu machen.