Beschluss: einstimmig empfohlen

Abstimmung: Ja: 6+3, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Der Stadtrat der Stadt Wanzleben-Börde beschließt gemäß § 9 Abs. 4 der Landeswahlordnung Sachsen-Anhalt eine Aufwandsentschädigung für die Mitglieder der Wahlvorstände in Höhe von 50,00 Euro zu zahlen.