Beschluss: einstimmig empfohlen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

1. Der Stadtrat der Stadt Wanzleben - Börde beschließt die Abwägung zum Entwurf der 3. Änderung des fortgeltenden Flächennutzungsplanes der Stadt Wanzleben-Börde, OT Zuckerdorf Klein Wanzleben, im Teilbereich "Sondergebiet Energie" südlich der Zuckerfabrik und Bioethanolanlage gemäß § 1 Abs. 7 BauGB.

 

2. Die Ergebnisse der Abwägung von Anregungen und Hinweisen der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange entsprechen dem Abwägungskatalog (Seite 1 bis 13) als Anlage zum Abwägungsbeschluss.

Von der Öffentlichkeit wurden keine Hinweise und Anregungen vorgebracht.

Die Abwägungsentscheidung erfolgte mit folgenden Ergebnissen:

-              teilweise berücksichtigt werden die Anregungen von:

-              Landkreis Börde

 

3. Der Abwägungskatalge (bestehend aus den Seiten 1 bis 13) wird Bestandteil des Abwägungsbeschlusses.

 

4. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Behörden und Träger öffentlicher Belange, die Anregungen und Hinweise erhoben haben, von diesem Ergebnis unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzten.