Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Der Stadtrat der Stadt Wanzleben – Börde beschließt auf der Grundlage des §101 (Haushaltsplan) Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt in Verbindung mit dem § 1 Abs.2 Nr. 5 der Kommunalhaushaltsverordnung den Erfolgs-, Vermögens- und Finanzplan 2018 (-2022) für die verwalteten Wohnungen der Stadt Wanzleben – Börde durch die Wohnungsbaugesellschaft Wanzleben mbH.