Sitzung: 10.04.2018 Hauptausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 21/BM/18
Der Stadtrat der
Stadt Wanzleben – Börde beschließt auf der Grundlage des §101 (Haushaltsplan)
Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt in Verbindung mit dem § 1
Abs.2 Nr. 5 der Kommunalhaushaltsverordnung den Erfolgs-, Vermögens- und Finanzplan
2018 (-2022) für die verwalteten Wohnungen der Stadt Wanzleben – Börde durch
die Wohnungsbaugesellschaft Wanzleben mbH.