Beschluss: einstimmig empfohlen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Der Stadtrat der Stadt Wanzleben - Börde beschließt die Zusammenlegung der beiden Stadtumbaugebiete „Südöstliche Stadterweiterung“ und „Erweiterte Altstadt“ zu einem Gesamtgebiet nach § 171 b Baugesetzbuch (BauGB).


Als Gebietsname wird der Titel „Wanzleben – Innenstadt“ festgelegt.


Das vereinigte Stadtumbaugebiet wird um Teilflächen erweitert:

- die Teilfläche Hohlweg, Bucher Weg, Birkenweg, Bahnhofspromenade

- das Grundstück des ehemaligen Bauhofes

- sowie der gesamte öffentliche Straßenraum der Johann-Wolfgang-von-Goethe-Straße


Die Gebietsabgrenzung des Stadtumbaugebietes „Wanzleben – Innenstadt“ ist in der als Anlage beigefügten Karte dargestellt.