Sitzung: 08.07.2021 Stadtrat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 24, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 186/BM/19-24
Der
Stadtrat der Stadt Wanzleben - Börde beschließt die Aufstellung einer
Abgrenzungs- und Einbeziehungssatzung nach § 34 Abs. 4 Nr. 1 und 3 sowie Abs. 5
und 6 BauGB in Verbindung mit § 9 Abs. 1 und 6 BauGB sowie § 13 Abs. 2 Nr. 2
und 3 BauGB und § 10 Abs. 3 BauGB für den dargestellten Teilbereich der
Flurstücke 16/26 und 469/16 in der Flur
2 der Gemarkung Klein Wanzleben.
Der Entwurf der Satzung mit der dazugehörigen Begründung wird gebilligt und
deren öffentliche Auslegung beschlossen (§ 3 Abs. 2 BauGB).
Die Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB wird durchgeführt.