Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 24, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

1. Der Stadtrat der Stadt Wanzleben - Börde fasst den Abwägungsbeschluss zum Entwurf des B-Planes "Südliche Johann-Wolfgang-von-Goethe-Straße " der Stadt Wanzleben - Börde OT Stadt Wanzleben gemäß § 1 Abs. 7 BauGB.

 

2. Die im Ergebnis der Beteiligungen nach 3 (2) und § 4 (2) BauGB zum Entwurf des B-Planes (Stand November 2020) vorgebrachten Anregungen und Hinweise in den Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind in der anliegenden Abwägungsübersicht (Seite 1 bis 55) als Anlage zum Abwägungsbeschluss angefügt.


    Von der Öffentlichkeit wurden keine Hinweise und Anregungen vorgebracht.

 

Die Abwägungsentscheidung erfolgte mit folgenden Ergebnissen:

teilweise berücksichtigt werden Anregungen von:

- Landkreis Börde

3. Die Abwägungsübersicht (bestehend aus den Seiten 1 bis 55) wird Bestandteil des Abwägungsbeschlusses.

 

4. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Behörden deren Anregungen und Hinweise den Inhalt des B-Planes wesentlich berühren, vom Ergebnis der Abwägung unter Angabe der Gründe Kenntnis zu geben.