Beschluss: mehrheitlich abgelehnt

Abstimmung: Ja: 5, Nein: 15, Enthaltungen: 4, Befangen: 0

Der Paragraf 1 der vorliegenden Satzung soll um den letzten Satz ergänzt werden.

 

Die Stadt Wanzleben - Börde ist Träger von fünf Grundschulen in ihrem Gebiet.

Die Zuordnung der Schulbezirke zu den Grundschulen erfolgt entsprechend dieser

Satzung. Die Schülerinnen und Schüler besuchen die für ihren Wohnort zugeordnete

Schule gem. nachfolgend zugeordneter Schulbezirke.


Die Schulbezirke I-V sind jedes Jahr, von der Verwaltung und dem Stadtrat, so

anzupassen, dass eine Unterversorgung von Schülern an einem Standtort ausgeschlossen werden kann.