Sitzung: 08.07.2021 Stadtrat
Beschluss: mehrheitlich abgelehnt
Abstimmung: Ja: 5, Nein: 15, Enthaltungen: 4, Befangen: 0
Vorlage: 010/BV-Frak/19-24
Der Paragraf 1 der vorliegenden Satzung soll um
den letzten Satz ergänzt werden.
Die Stadt Wanzleben - Börde ist Träger von fünf
Grundschulen in ihrem Gebiet.
Die Zuordnung der Schulbezirke zu den
Grundschulen erfolgt entsprechend dieser
Satzung. Die Schülerinnen und Schüler besuchen
die für ihren Wohnort zugeordnete
Schule gem. nachfolgend zugeordneter
Schulbezirke.
Die Schulbezirke I-V sind jedes Jahr, von der Verwaltung und dem Stadtrat, so
anzupassen, dass eine Unterversorgung von Schülern an einem Standtort ausgeschlossen werden kann.