Beschluss: einstimmig empfohlen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Der Stadtrat der Stadt Wanzleben - Börde beschließt den Entwurf des B-Planes    "Nördlich des Ampfurther Weges" OT Stadt Wanzleben in der beigefügten Form
(Stand Juli 2021)  und billigt die Begründung.

Das Verfahren wird nach § 13a i. V. m. § 13b BauGB fortgesetzt, die bereits begonnene Umweltprüfung wird nicht weitergeführt.


Der Geltungsbereich umfasst
Teilflächen der Flurstücke 138/6 und 138/7 sowie die              angrenzenden Flächen des Ampfurther Weges Flurstück 959 (Flur 7, Gemarkung Wanzleben). Die verbindliche Abgrenzung ist der Planzeichnung zu entnehmen.

Der Entwurf des B-Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange ist nach § 13 Abs. 2 Nr. 3 BauGB durchzuführen.


Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB öffentlich bekanntzumachen.