Sitzung: 25.08.2021 Ortschaftsrat Stadt Wanzleben
Beschluss: einstimmig empfohlen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 1
Vorlage: 179/BM/19-24
Der Stadtrat der Stadt Wanzleben - Börde
beschließt den Entwurf des B-Planes "Nördlich des Ampfurther Weges" OT
Stadt Wanzleben in der beigefügten Form (Stand Juli 2021) und billigt die Begründung.
Das Verfahren wird
nach § 13a i. V. m. § 13b BauGB fortgesetzt, die bereits begonnene Umweltprüfung wird nicht
weitergeführt.
Der Geltungsbereich umfasst Teilflächen
der Flurstücke 138/6 und 138/7 sowie die angrenzenden Flächen des
Ampfurther Weges Flurstück 959 (Flur 7, Gemarkung Wanzleben). Die verbindliche
Abgrenzung ist der Planzeichnung zu entnehmen.
Der Entwurf des
B-Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
Die Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange ist nach § 13 Abs. 2 Nr. 3 BauGB durchzuführen.
Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB öffentlich bekanntzumachen.