Sitzung: 14.10.2021 Hauptausschuss
Beschluss: einstimmig empfohlen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 209/BM/19-24
Der Stadtrat der
Stadt Wanzleben - Börde fasst den Abwägungsbeschluss zum Entwurf der
Abgrenzungs- und Einbeziehungssatzung „Lindenallee“ der Stadt Wanzleben - Börde
OT ZD Klein Wanzleben gemäß § 1 Abs. 7 BauGB.
Die im Ergebnis der
Beteiligungen nach § 3 (2) und § 4 (2) BauGB zum Entwurf der Abgrenzungs- und
Einbeziehungssatzung „Lindenallee“ vorgebrachten Anregungen und Hinweise in den
Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
entsprechen denen im Abwägungskatalog (Seite 1 bis 8) als Anlage zum
Abwägungsbeschluss. Von der Öffentlichkeit wurden keine Hinweise und Anregungen
vorgebracht.
Die
Abwägungsentscheidung erfolgte mit folgenden Ergebnissen:
- berücksichtigt
werden Anregungen vom:
Trink- und Abwasserverband Börde
- teilweise
berücksichtigt werden Anregungen vom:
Landkreis Börde
3. Der
Abwägungskatalog (bestehend aus den Seiten 1 bis 8) wird Bestandteil des
Abwägungsbeschlusses.
4. Der Bürgermeister
wird beauftragt, die Behörden deren Anregungen und Hinweise den
Inhalt des B-Planes wesentlich
berühren, vom Ergebnis der Abwägung unter Angabe
der Gründe Kenntnis zu geben.
5. Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 und Satz 2 öffentlich bekannt zu machen.