Beschluss: einstimmig empfohlen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Der Stadtrat der Stadt Wanzleben - Börde fasst den Abwägungsbeschluss zum Entwurf der Abgrenzungs- und Einbeziehungssatzung „Lindenallee“ der Stadt Wanzleben - Börde OT ZD Klein Wanzleben gemäß § 1 Abs. 7 BauGB.

 

Die im Ergebnis der Beteiligungen nach § 3 (2) und § 4 (2) BauGB zum Entwurf der Abgrenzungs- und Einbeziehungssatzung „Lindenallee“ vorgebrachten Anregungen und Hinweise in den Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange entsprechen denen im Abwägungskatalog (Seite 1 bis 8) als Anlage zum Abwägungsbeschluss. Von der Öffentlichkeit wurden keine Hinweise und Anregungen vorgebracht.

 

Die Abwägungsentscheidung erfolgte mit folgenden Ergebnissen:

- berücksichtigt werden Anregungen vom:

  Trink- und Abwasserverband Börde

- teilweise berücksichtigt werden Anregungen vom:

  Landkreis Börde

 

3. Der Abwägungskatalog (bestehend aus den Seiten 1 bis 8) wird Bestandteil des   
   Abwägungsbeschlusses.

 

4. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Behörden deren Anregungen und Hinweise den
    Inhalt des B-Planes wesentlich berühren, vom Ergebnis der Abwägung unter Angabe
    der Gründe Kenntnis zu geben.

 

5. Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 und Satz 2 öffentlich bekannt zu machen.